PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.
Beitragsordnung
für den PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.
§ 1 Die Beitragsordnung gilt für alle Mitgliedsorganisationen des PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.
§ 2 Jedes Mitglied ist nach § 5 der Satzung des Vereins verpflichtet, jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
§ 3 Die Beitragshöhe beträgt zur Zeit 20,00 Euro jährlich.
§ 4 Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 31.03. des laufenden Jahres fällig.
§ 5 Minderungen sind in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahres zu stellen. Mitglieder, die von diesem Recht Gebrauch machen, reichen eine schriftliche Begründung an den Vorstand ein. Der Vorstand entscheidet innerhalb von vier Wochen über den Antrag.
§ 6 Bei Eintritt während des laufenden Geschäftsjahres wird die Beitragshöhe quartalsmäßig berechnet.
§ 7 Inkrafttreten: 21.01.2006
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