PCOS Selbsthilfe claim
Impressum

PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.

Beitragsordnung

für den PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.


§ 1 Die Beitragsordnung gilt für alle Mitgliedsorganisationen des PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V.

§ 2 Jedes Mitglied ist nach § 5 der Satzung des Vereins verpflichtet, jährlich einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 3 Die Beitragshöhe beträgt zur Zeit 30,00 Euro jährlich.

§ 4 Der Mitgliedsbeitrag wird bis zum 31.03. des laufenden Jahres fällig.

§ 5 Minderungen sind in Ausnahmefällen möglich. Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens jedoch bis zum 31.03. des laufenden Geschäftsjahres zu stellen. Mitglieder, die von diesem Recht Gebrauch machen, reichen eine schriftliche Begründung an den Vorstand ein. Der Vorstand entscheidet innerhalb von vier Wochen über den Antrag.

§ 6 Inkrafttreten: 31.01.2009

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PCOS Selbsthilfe Deutschland e.V. ist, wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege nach dem letzten zugestellten Freistellungsbescheid, von der Körperschaftssteuer befreit. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher von der Steuer absetzbar.

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu einer Höhe von € 200,00 genügt den Finanzbehörden in der Regel eine Kopie des Kontoauszugs.

Auf Wunsch stellen wir auch eine Spendenbescheinigung aus.